====== Nichtigerklärung ====== Mit der Nichtigerklärung gelten die [[Wirkungen des Patents]] und der Anmeldung als von Anfang an nicht eingetreten (§ 22 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG). Dagegen erlischt das Patent mit der [[Nichtzahlung der Jahresgebühr]] nur mit Wirkung für die Zukunft.((BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - X ZR 110/21)) ===== siehe auch ===== -> [[Nichtigkeitsgründe]] \\ -> [[Nichtigkeitsverfahren]] \\