====== Neuheitsprüfung ====== Die Neuheitsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des [[Prüfungsverfahren|Prüfungsverfahrens]]. Sie dient dazu festzustellen, ob eine [[Erfindung]] neu [§ 3 (1) S. 1 PatG -> [[Neuheit]]] ist, das heißt, ob sie sich von allen bereits bekannten Techniken und Veröffentlichungen [§ 3 (1) S. 2 PatG -> [[Stand der Technik]]] unterscheidet. ===== siehe auch ===== § 3 (1) S. 1 PatG -> [[Neuheit]] \\ Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.