====== Naheliegen der Erfindung ====== Eine [[Erfindung]] gilt als auf einer [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] beruhend, wenn sie sich für den [[Fachmann]] nicht __in naheliegender Weise__ aus dem [[Stand der Technik]] ergibt (§ 4 S. 1 PatG). ===== siehe auch ===== § 4 PatG -> [[Erfinderische Tätigkeit]]