====== Nachteile der Erfindung ====== Es begründet jedoch regelmäßig keine [[erfinderische Tätigkeit]], wenn Nachteile, die den Fachmann üblicherweise von einer ihm ohne weiteres zur Verfügung stehenden Maßnahme abhalten, schlicht in Kauf genommen werden.((BGH, Teilurt. v. 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 ; m.V.a. BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 860 - Rauchgasklappe; Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 = BlPMZ 2013, 142 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung)) ===== siehe auch ===== -> [[Erfinderische Tätigkeit]]