====== Lizenzgebühr ====== § 15 (2) PatG -> [[Lizenzen]] Mit jedem Benutzungstatbestand (sofern und soweit keine benutzungsunabhängige Gegenleistung vereinbart ist) entsteht der Anspruch des [[Lizenzgeber|Lizenzgebers]] auf die vertragliche Gegenleistung, typischerweise in Gestalt einer Stück- oder umsatzbezogenen [[Lizenzgebühr]]. ===== siehe auch ===== * [[Lizenzen]]