====== Laufzeit des Patents ====== **§ 16 PatG** Das [[Patent]] dauert __zwanzig Jahre__, die mit dem Tag beginnen, der auf die [[Anmeldung der Erfindung]] [-> [[Anmeldetag]]] folgt. § 35 (2) S.1 PatG -> [[Anmeldetag]] ===== siehe auch ===== PatG, 1. Abschnitt -> [[Patentgesetz#Erster Abschnitt: Das Patent|Das Patent]] \\ Definiert die Anforderungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen, legt Einschränkungen fest, regelt die Rechte der Erfinder und Patentanmelder, und beschreibt die Verwaltung von Patenten, einschließlich ihrer Laufzeit, Übertragung, und Bedingungen unter denen Patente widerrufen oder für nichtig erklärt werden können.