====== Künstliche Intelligenz ====== Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG [-> [[Erfinderbenennung]]] kann nur eine natürliche Person sein. Für eine richterliche Rechtsfortbildung mit dem Ziel, auch eine [[künstliche Intelligenz]] (KI) als Erfinder benennen zu können, besteht mangels Gesetzeslücke kein Raum. Die Regelung des § 37 Abs. 1 PatG hat die Anerkennung der „Erfinderehre“ im Blick, die einer KI gerade nicht zukommt.((BPatG, Beschl. v. 11. November 2021 - 11 W (pat) 5/21 - FOOD CONTAINER)) ===== siehe auch ===== § 37 PatG -> [[Erfinderbenennung]]