====== Kostenfestsetzungsverfahren (DPMA) ====== -> [[Nachträgliche Festsetzung weiterer Kosten]] Gegen dem Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ist Beschwerde am BPatG (10. Senat) nach § 62 PatG möglich. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Kostenfestsetzungsverfahren]] (Verfahrensrecht)