====== Keine Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung ====== § 13 (3) der [[Patentverordnung|PatV]] verweist auf die sinngemäße Anwendung von § 9 Abs. 8, der Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung in den Patentansprüchen betrifft. **§ 13 (3) PatV** § 9 Abs. 8 [-> [[Keine Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung in den Patentansprüchen]]] ist sinngemäß anzuwenden. ===== siehe auch ===== § 13 PatV -> [[Anforderungen an die Zusammenfassung]] \\ Legt zusätzliche Anforderungen an die Zusammenfassung einer Patentanmeldung fest.