====== Interessensabwägung im Verfügungsverfahren ====== Ergänzend ist eine Bewertung und Abwägung der Interessen der Parteien vorzunehmen.((OLG Karlsruhe Urteil vom 8.7.2009, 6 U 61/09)) ===== siehe auch ===== * [[Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten]]