====== Inhaltliche Anforderungen an die Begründung ====== § 102 (4) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) umreißt die inhaltlichen Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde. **§ 102 (4) PatG** Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten 1. die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird; 2. die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm; 3. insoweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben. ===== siehe auch ===== § 102 PatG -> [[Anforderungen an die Rechtsbeschwerde]] \\ Legt die Anforderungen, Fristen und Vertretungsregelungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof fest.