====== Inhalt des Erteilungsantrags ====== **§ 4 (2) Nr.1 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 1. folgende Angaben zum [[Anmelder]]: a) wenn der Anmelder eine natürliche Person ist: Vornamen und Namen oder, falls die Eintragung unter der Firma des Anmelders erfolgen soll, die Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anschrift des Wohn- oder Firmensitzes mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, b) wenn der Anmelder eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist: aa) Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes; die Bezeichnung der Rechtsform kann auf übliche Weise abgekürzt werden; wenn die juristische Person oder Personengesellschaft in einem Register eingetragen ist, müssen die Angaben dem Registereintrag entsprechen; bb) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusätzlich Name und Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters; 2. eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung; 3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Erteilung eines Patents beantragt wird; 4. gegebenenfalls die Angabe eines Vertreters; 5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter. § 4 (1) PatV -> [[Form des Erteilungsantrages]] \\ § 4 (3) PatV -> [[Angaben zum ausländischen Anmelder]] \\ § 4 (4) PatV -> [[Nennung der Anmeldenummer im Erteilungsantrag]] \\ § 4 (5) PatV -> [[Angabe der Vertreternummer oder der allgemeinen Vollmacht im Erteilungsantrag]] \\ § 4 (6) PatV -> [[Glaubhaftmachung der Zeichnungsbefugnis]] \\ § 4 (7) PatV -> [[Sonderung der Angaben zum geographischen Herkunftsort biologischen Materials]] \\ **§ 4 (2) Nr.2 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 2. eine kurze und genaue Bezeichnung der [[Erfindung]]; **§ 4 (2) Nr.3 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 3. die Erklärung, dass für die [[Erfindung]] die [[Erteilungs des Patents|Erteilung eines Patents]] oder eines [[Zusatzpatent|Zusatzpatents]] beantragt wird; **§ 4 (2) Nr.4 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 4. falls ein Vertreter bestellt worden ist, seinen Namen und seine Anschrift; **§ 4 (2) Nr.5 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 5. die Unterschrift aller [[Anmelder]] oder deren Vertreter; **§ 4 (2) Nr.6 PatV** Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten: 6. falls ein [[Zusatzpatent]] beantragt wird, so ist auch das Aktenzeichen der Hauptanmeldung oder die Nummer des Hauptpatents anzugeben. ===== siehe auch ===== § 34 (3) Nr. 2 PatG -> [[Erteilungsantrag]] \\ §§ 3 bis 14 PatV -> [[Patentanmeldung|Patentanmeldungen]] (PatG); [[Patentverfahren]] \\ PatV -> [[Patentverordnung]] \\ PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\