====== Inhalt des Erteilungsantrags ======
**§ 4 (2) Nr.1 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
1. folgende Angaben zum [[Anmelder]]:
a) wenn der Anmelder eine natürliche Person ist: Vornamen und Namen oder, falls die Eintragung unter der Firma des Anmelders erfolgen soll, die Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anschrift des Wohn- oder Firmensitzes mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort,
b) wenn der Anmelder eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist:
aa) Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes; die Bezeichnung der Rechtsform kann auf übliche Weise abgekürzt werden; wenn die juristische Person oder Personengesellschaft in einem Register eingetragen ist, müssen die Angaben dem Registereintrag entsprechen;
bb) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusätzlich Name und Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters;
2. eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung;
3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Erteilung eines Patents beantragt wird;
4. gegebenenfalls die Angabe eines Vertreters;
5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter.
§ 4 (1) PatV -> [[Form des Erteilungsantrages]] \\
§ 4 (3) PatV -> [[Angaben zum ausländischen Anmelder]] \\
§ 4 (4) PatV -> [[Nennung der Anmeldenummer im Erteilungsantrag]] \\
§ 4 (5) PatV -> [[Angabe der Vertreternummer oder der allgemeinen Vollmacht im Erteilungsantrag]] \\
§ 4 (6) PatV -> [[Glaubhaftmachung der Zeichnungsbefugnis]] \\
§ 4 (7) PatV -> [[Sonderung der Angaben zum geographischen Herkunftsort biologischen Materials]] \\
**§ 4 (2) Nr.2 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
2. eine kurze und genaue Bezeichnung der [[Erfindung]];
**§ 4 (2) Nr.3 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
3. die Erklärung, dass für die [[Erfindung]] die [[Erteilungs des Patents|Erteilung eines Patents]] oder eines [[Zusatzpatent|Zusatzpatents]] beantragt wird;
**§ 4 (2) Nr.4 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
4. falls ein Vertreter bestellt worden ist, seinen Namen und seine Anschrift;
**§ 4 (2) Nr.5 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
5. die Unterschrift aller [[Anmelder]] oder deren Vertreter;
**§ 4 (2) Nr.6 PatV**
Der [[Erteilungsantrag|Antrag]] muss enthalten:
6. falls ein [[Zusatzpatent]] beantragt wird, so ist auch das Aktenzeichen der Hauptanmeldung oder die Nummer des Hauptpatents anzugeben.
===== siehe auch =====
§ 34 (3) Nr. 2 PatG -> [[Erteilungsantrag]] \\
§§ 3 bis 14 PatV -> [[Patentanmeldung|Patentanmeldungen]] (PatG); [[Patentverfahren]] \\
PatV -> [[Patentverordnung]] \\
PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\