====== Honorarklage ====== Bei der Honorarklage eines Rechts- oder Patentanwalts handelt es sich nicht notwendigerweise schon deswegen um eine [[Patentstreitsachen|Patentstreitsache]] (§ 143 PatG), weil der Gegenstand des zugrunde liegenden Auftrags sich auf eine Erfindung bezogen oder ein Patent oder eine Patentanmeldung betroffen hat.((BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - X ZB 15/12 - Patentstreitsache II)) Dies ist vielmehr dann nicht der Fall, wenn zur Beurteilung der Frage, ob die Honorarforderung berechtigt ist, das Verständnis der Erfindung keine Rolle spielt und es deshalb keines besonderen Sachverstands bedarf, um die für die Entgeltung der dem Anwalt übertragenen Erwirkung eines technischen Schutzrechts maßgeblichen Umstände erfassen und beurteilen zu können.((BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - X ZB 15/12 - Patentstreitsache II)) ===== siehe auch ===== § 143 PatG -> [[Patentstreitsachen]]