====== Halbzeug ====== Ist nach dem unter Schutz gestellten Verfahren ein Halbzeug in bestimmter Weise zu bearbeiten (hier: eine Lederseite in bestimmter Weise auszurüsten), beschränkt der Zweck der Bearbeitung nur insoweit den Gegenstand des Verfahrens, als das bearbeitete Halbzeug geeignet sein muss, dem Zweck entsprechend weiterverarbeitet zu werden.((BGH, Urteil vom 30. Januar 2018 - X ZR 119/15 )) Stellt ein [[Sachanspruch]] das unter Verwendung des Halbzeugs hergestellte Fertigprodukt unter Schutz, erfasst er regelmäßig nur einen Gegenstand, bei dem das Halbzeug dem Zweck entsprechend weiterverarbeitet worden ist.((BGH, Urteil vom 30. Januar 2018 - X ZR 119/15 )) ===== siehe auch ===== -> [[Sachanspruch]]