====== Gründe für die Nichtigkeitserklärung eines Patents ====== § 22 (1) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Gründe, aus denen ein Patent auf Antrag für nichtig erklärt werden kann. **§ 22 (1) PatG** Das [[Patent]] wird auf [[Nichtigkeitsklage|Antrag]] (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 [-> [[Widerrufsgründe]]] aufgezählten Gründe vorliegt oder der [[Erweiterung des Schutzbereichs|Schutzbereich des Patents erweitert]] worden ist. ===== siehe auch ===== § 22 PatG -> [[Nichtigkeit des Patents]] \\ Legt die Bedingungen fest, unter denen ein Patent für nichtig erklärt werden kann.