====== Gründe für das Erlöschen des Patents ====== § 20 (1) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Gründe, aus denen ein Patent erlischt. § 20 (1) Nr. 1 PatG -> [[Verzicht auf das Patent]] \\ Ein Patent erlischt, wenn der Patentinhaber durch schriftliche Erklärung an das Deutsche Patent- und Markenamt darauf verzichtet. § 20 (1) Nr. 2 PatG -> [[Erlöschen des Patents durch Nichtzahlung der Jahresgebühr]] \\ Ein Patent erlischt, wenn die Jahresgebühr oder der Unterschiedsbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. -> [[Erlöschen des Patents während des Einspruchsverfahrens]] Die [[Wirkung des Patents]] endet auch bei Ablauf der [[Schutzdauer]] (§ 16 PatG), [[Widerrufsgründe|Widderuf]] (§ 21 PatG) und [[Nichtigkeitsgründe|Nichtigerklärung]] (§ 22 PatG) und bei nicht fristgerechter [[Patentrecht:Erfinderbenennung]] (§ 37 PatG). ===== siehe auch ===== § 20 PatG -> [[Erlöschen des Patents]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Patent erlischt.