====== Geschäftsstelle des Patentgerichts ====== **§ 72 PatG** Beim [[Patentgericht]] wird eine [[Geschäftsstelle]] eingerichtet, die mit der erforderlichen Anzahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Die Einrichtung der Geschäftsstelle bestimmt der [[wpd>Bundesminister der Justiz]]. ===== siehe auch ===== §§ 65 bis 72 PatG -> [[Patentgericht]] \\ PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\