====== Geheimhaltungsmassnahmen ====== -> [[Geheimhaltungsvereinbarung]] \\ Der Schutz als Geschäftsgeheimnis setzt nach § 2 Nr. 1 Buchst. b und c GeschGehG voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden und dass ein berechtigtes Interesse an der [[Geheimhaltung]] besteht.((BGH, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20 - Oberflächenbeschichtung)) ===== siehe auch ===== -> [[Geheimhaltung]]