====== Gedankliche Tätigkeiten ======
**§ 1 (3) Nr. 3 PatG**
Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für [[Spiele]] oder für [[Geschäftsmethoden|geschäftliche Tätigkeiten]] sowie [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]
**§ 1 (4) PatG**
Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.
§ 1 (1) PatG -> [[Technizität]] \\
§ 1 (2) PatG -> [[Biologische Erfindungen]] \\
§ 1 (3) Nr. 1 PatG -> [[Patentierungsausschluss]]
===== siehe auch =====