====== Gedankliche Tätigkeiten ====== **§ 1 (3) Nr. 3 PatG** Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für [[Spiele]] oder für [[Geschäftsmethoden|geschäftliche Tätigkeiten]] sowie [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] **§ 1 (4) PatG** Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. § 1 (1) PatG -> [[Technizität]] \\ § 1 (2) PatG -> [[Biologische Erfindungen]] \\ § 1 (3) Nr. 1 PatG -> [[Patentierungsausschluss]] ===== siehe auch =====