====== Gebrauch für den Betrieb von Luft- und Landfahrzeugen ====== § 11 Nr. 5 PatG -> [[Gebrauch in Luft- oder Landfahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates]] \\ Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf den Gebrauch der Erfindung in Luft- oder Landfahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates.