====== ftp-Server ====== Dokumente, die für die Teilnehmer eines Treffens einer Studiengruppe der Standardisierungsorganisation der International Telecommunication Union (ITU-T) auf einem [[ftp-Server]] vorgehalten werden, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich, wenn sie über ein Verzeichnis aufgerufen werden können, das den Mitgliedern der Studiengruppe als Speicherort für fachbezogene Veröffentlichungen bekannt ist und als Informationsquelle zur Verfügung steht.((BGH, Urteil vom 3. Mai 2022 - X ZR 32/20 - Initialisierungsverfahren; Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19, GRUR 2022, 59 - Diskontinuierliche Funkverbindung, und vom 18. Januar 2022 - X ZR 14/20, GRUR 2022, 546 - CQI-Bericht)) Ein elektronisches Dokument, das im Internet auf einem ftp-Server vorgehalten wird, ist jedenfalls dann der Öffentlichkeit zugänglich, wenn es über ein Verzeichnis aufgerufen werden kann, das der Öffentlichkeit als Speicherort für fachbezogene Veröffentlichungen bekannt ist und als Informationsquelle zur Verfügung steht.((BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19 - Diskontinuierliche Funkverbindung)) Der ftp-Server von [[3GPP]] ist nach den insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Patentgerichts in Fachkreisen bekannt und für Fachleute zugänglich. Wie die Klägerinnen durch den Ausdruck des Dateiverzeichnisses (NK12b) illustriert haben, können die auf dem Server abgelegten Dateien in einem nach Arbeitsgruppen, Sitzungen und Dateityp eingeteilten Verzeichnis aufgelistet und von dort heruntergeladen werden. Dies reicht, wie auch schon eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entschieden hat((EPA, Beschluss vom 28. Juni 2013 - T 1469/10, Abs. 2.3.2), aus, um die dort gespeicherten Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.((BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19 - Diskontinuierliche Funkverbindung)) ===== siehe auch ===== -> [[Stand der Technik]]