====== Formerfordernis für den Rechercheantrag ====== § 43 (2) S. 2 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Form, in der der Rechercheantrag einzureichen ist. **§ 43 (2) S. 2 PatG** Er [-> [[Rechercheantrag]]] ist schriftlich einzureichen. ===== siehe auch ===== § 43 PatG -> [[Recherche]] \\ Regelt die Bedingungen und Verfahren zur Durchführung einer Recherche zur Ermittlung des Stands der Technik für eine angemeldete Erfindung.