====== Form des Anhörungsantrages ====== § 46 (1) S. 3 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) legt fest, dass der Anhörungsantrag schriftlich einzureichen ist. **§ 46 (1) S. 3 PatG** Der Antrag ist __schriftlich__ einzureichen. ===== siehe auch ===== § 46 (1) PatG -> [[Durchführung von Anhörungen und Vernehmungen]] \\ Die Prüfungsstelle kann Anhörungen durchführen und Beweise erheben, um den Sachverhalt zu klären.