====== Erteilungsbeschluss ====== § 49 (1) PatG -> [[Voraussetzungen für die Patenterteilung]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsstelle die Erteilung des Patents beschließt, einschließlich der Erfüllung bestimmter Anforderungen und der Patentfähigkeit der Erfindung.