====== Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten ====== **Art. II § 13 IntPatÜG** Ersuchen der Gerichte um Erstattung technischer Gutachten nach Artikel 25 des Europäischen Patentübereinkommens werden in unmittelbarem Verkehr an das Europäische Patentamt übersandt. ===== siehe auch ===== IntPatÜG, Art. II -> [[Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit#Art. II Europäisches Patentrecht|Europäisches Patentrecht]] \\ Regelt die Umsetzung des nationalen Teil eines europäischen Patentes in Deutschland.