====== Entscheidung ====== Im Kontext des Patentrechts bedeutet "Entscheidung" eine formelle Feststellung oder ein [[Verfahrensrecht:Urteil]], das von einer zuständigen Behörde [-> [[:Deutsches Patent und Markenamt]]] oder einem Gericht [-> [[Patentgericht]]] getroffen wird. Diese Entscheidungen können verschiedene Aspekte des Patents betreffen, wie beispielsweise die Patentfähigkeit einer Erfindung, die Auslegung der Patentansprüche oder die Frage, ob ein Patent verletzt wurde. ===== siehe auch ===== § 93 PatG -> [[Entscheidung durch das Patentgericht]], [[Freie Beweiswürdigung]], [[Begründungspflicht]], [[Rechtliches Gehör]], [[Richterwechsel]] \\ Das Patentgericht entscheidet nach freier Überzeugung auf Basis des gesamten Verfahrensergebnisses und berücksichtigt dabei nur Tatsachen und Beweise, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.