====== Einspruchsfrist und Einspruchsbegründung ====== § 59 (1) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Frist und die Anforderungen für die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Patent. § 59 (1) S. 1 PatG -> [[Einspruch]], [[Einspruchsfrist]], [[Einspruchsbefugnis]] \\ Beschreibt die Möglichkeit und Frist für die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Patent sowie die Befugnis dazu. § 59 (1) S. 2 PatG -> [[Einspruchserklärung]], [[Einspruchsbegründung]] \\ Erläutert die Anforderungen an die schriftliche Erklärung und Begründung des Einspruchs. § 59 (1) S. 3 PatG -> [[Einspruchsgründe]] \\ Definiert die zulässigen Gründe, auf die ein Einspruch gestützt werden kann. § 59 (1) S. 4 PatG -> [[Substanziierung des Einspruchs]] \\ Beschreibt die Notwendigkeit der detaillierten Angabe von Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen. § 59 (1) S. 5 PatG -> [[Nachreichen der Einspruchsbegründung]] \\ Regelt die Möglichkeit, die Begründung des Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist nachzureichen. ===== siehe auch ===== § 59 PatG -> [[Einspruchsverfahren]] \\ Regelt das Verfahren für den Einspruch gegen ein erteiltes Patent.