====== Einschränkungen der Patentfähigkeit ====== § 1 (4) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) erläutert die Einschränkungen der Patentfähigkeit für die in § 1 (3) genannten Kategorien. **§ 1 (4) PatG** Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird. ===== siehe auch ===== § 1 PatG -> [[Patentierungsvoraussetzungen]] \\ Legt die Bedingungen fest, unter denen Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt werden können.