====== Eindeutigkeit der Verletzungsfrage im Verfügungsverfahren ====== Voraussetzung für den Erlass einer [[Verfahrensrecht:einstweilige Verfügung|einstweiligen Verfügung]] in [[Patentverletzungsverfahren]] ist, dass die Beurteilung der Verletzungsfrage im Einzelfall keine Schwierigkeiten macht und dass sich keine durchgreifenden Zweifel an der [[Schutzfähigkeit]] des Klageschutzrechts aufdrängen.((OLG Karlsruhe Urteil vom 8.7.2009, 6 U 61/09)) Mit Schwierigkeiten ist die Beurteilung der Verletzungsfrage nicht erst dann verbunden, wenn sie im Hauptsacheverfahren nicht ohne Heranziehung eines Sachverständigen beantwortet werden könnte.((OLG Karlsruhe Urteil vom 8.7.2009, 6 U 61/09)) ===== siehe auch ===== * [[Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten]]