====== Einbeziehung zukünftiger Entwicklungen in den Schutzbereich des Patents ====== Der Schutzbereich eines Patents kann sich auch auf Bereiche erstrecken, die vom Wortlaut erfaßt sind, aber zum Zeitpunkt der Anmeldung /Priorität noch nicht bekannt waren.((BGH 1991, 518 - "Polyesterfäden")) ===== siehe auch ===== -> [[Auslegung der Patentansprüche]]