====== Druckschrift ====== -> [[Öffentliche Zugänglichkeit]] Als Druckschrift bezeichnet man im [[Patentrecht]] eine schriftliche Veröffentlichung. Gehört die schriftliche Veröffentlichung zum [[Stand der Technik]], so kann sie einer einer [[Patentanmeldung]] möglicherweise [[Patentfähigkeit|patenthindernd]] entgegengehalten werden kann ([[Vorveröffentlichung]]). Vorveröffentlichte Druckschriften werden in der Regel im Rahmen einer [[Patentrecherche]] ermittelt. ===== siehe auch ===== § 3 (1) S. 2 PatG -> [[Stand der Technik]] \\