====== Deutsches Patent ====== Das deutsche Patent [§ 1 PatG –> [[Patentierungsvoraussetzungen]]] ist ein [[:gewerbliche Schutzrechte|gewerbliches Schutzrecht]], das vom [[Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] (DPMA) erteilt wird. Es gewährt dem Inhaber das exklusive Recht [§ 9 PatG -> [[Wirkung des Patents]], [[Ausschliessungsrechte]]], eine Erfindung in Deutschland zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen und andere von der Nutzung auszuschließen. Ein Patent schützt in der Regel technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. ===== siehe auch ===== § 1 PatG -> [[Patentierungsvoraussetzungen]] \\ Patente werden für neue, erfinderische und gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt, einschließlich biologischer Materialien und Verfahren.