====== Deutsche Übersetzungen von Prioritätsbelegen ====== **§ 14 (2) Nr. 1 PatV** Deutsche Übersetzungen von [[Prioritätsbeleg|Prioritätsbelegen]], die gemäß der revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums (BGBl. 1970 II S. 391) vorgelegt werden sind nur auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamts einzureichen. § 14 (1) PatV -> [[Deutsche Übersetzungen der Anmeldeunterlagen]] ===== siehe auch =====