====== Computerimplementierte Erfindung ====== § 1 (1) PatG -> [[Technizität]] \\ § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] -> [[Softwarepatent]] \\ -> [[Technizität einer computerimplementierten Erfindung]] \\ -> [[Technischer Beitrag]] \\ -> [[Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln]] \\ -> [[TRIPS-Konformität des Patentierungsausschlusses für Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] \\ -> [[Quellcodes]] \\ Computerimplementierte Erfindungen betreffen die Implementierung einer Erfindung durch das Ausführen von Software auf einem Computer. Für den Bereich der computerimplementierten Erfindungen wird häufig auch der Begriff der [[Softwarepatent|Softwarepatente]] benutzt. Computerimplementierte Erfindungen sind vom Patentierungsauschluss von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]] betroffen. Aufgrund des Patentierungsauschlusses von Programme für Datenverarbeitungsanlagen [§ 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]] muss eine Anmeldung, die ein [[Computerprogramm]] oder ein durch ein [[Datenverarbeitungsprogramm]] verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, über die für die Patentfähigkeit unabdingbare [[Technizität]] hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die die Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln [-> [[technischer Beitrag]]] zum Gegenstand haben.((BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung; m.V.a. BGHZ 149, 68, 74 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BGHZ 159, 197, 204 - elektronischer Zahlungsverkehr; BGHZ 166, 305 Tz. 17 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGH GRUR 2009, 479 Tz. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten)) Eine Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird, wird als computerimplementierte Erfindung bezeichnet.((EPA Amtsblatt 11/2007, 594)) ===== siehe auch ===== § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]