====== Bundespatentgericht (BPatG) ====== § 65 (1) PatG -> [[Patentgericht]] Das Bundespatentgericht ist ein [[Grundrecht:Oberes Bundesgericht]]. Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand eines [[Privatrecht:gewerbliche Schutzrechte|gewerblichen Schutzrechts]]. § 65 (1) PatG -> [[Patentrecht:Patentgericht]] ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Gericht]] \\ Eine Institution des Staates, die zur Rechtsprechung berufen ist. -> [[Grundrecht:Bundesbehörde]] \\ Eine Bundesbehörde ist eine Behörde, die auf Bundesebene tätig ist und der Bundesregierung unterstellt ist.