====== Bestimmung der Anzahl der Senate ====== § 66 (2) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) bestimmt, dass die Zahl der Senate vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz festgelegt wird. **§ 66 (2) PatG** Die Zahl der Senate bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. ===== siehe auch ===== § 66 PatG -> [[Senate des Patentgerichts]] \\ Beschreibt die Bildung der Senate im Bundespatentgericht und deren Zuständigkeiten.