====== Beschwerdefrist ====== § 73 (2) Satz 1 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) legt die Frist zur Einreichung der Beschwerde fest. **§ 73 (2) S. 1 PatG** Die [[Beschwerde]] ist innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich beim [[Patentamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] einzulegen. ===== siehe auch ===== § 73 (2) PatG -> [[Einlegung der Beschwerde]] \\ Regelt die Einreichungsfristen für das Beschwerdeverfahren.