====== Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren ====== Nachdem das [[Patentrecht:Nichtigkeitsverfahren]] als streitiges Verfahren grundsätzlich den Regelungen des Zivilprozesses folgt, ist ein Beitritt durch [[Nebenintervention]] möglich. -> [[Nebenintervention im Nichtigkeitsverfahren]] \\ Eine [[Verfahrensrecht:Parteiwechsel|Parteierweiterung]] ist nur im Rahmen einer [[Verfahrensrecht:Klageänderung]] möglich. ===== siehe auch ===== -> [[Nichtigkeitsverfahren]]