====== Aussetzung wegen angeblicher offenkundiger Vorbenutzung ====== Wird der Einspruch auf eine offenkundige Vorbenutzung gestützt, so kommt eine Aussetzung der Verhandlung im Verletzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn neben einer schlüssigen und detaillierten Darstellung des Vorbenutzungs-Tatbestandes mit entsprechenden Beweisantritten zusätzliche objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Vorbenutzungs-Behauptung vorliegen. Eine Beweisaufnahme zur weiteren Klärung des voraussichtlichen Erfolgs des Einspruchs als Grundlage für die Aussetzungsentscheidung nach § 148 ZPO kommt dabei nicht in Betracht.((OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 U 15/06 - Entkopplungsmatte; vgl. Senat, GRUR 1979, 636 – Ventilanbohrvorrichtung)) ===== siehe auch ===== -> [[Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens]]