====== Ausscheidungserklärung ====== -> [[Ausscheidung]] Der bloße Vorbehalt, Teile der Anmeldung auszuscheiden, die nicht weiterverfolgt werden, ist noch keine Ausscheidung, sondern lediglich die Ankündigung einer möglichen künftigen Ausscheidungserklärung.((BPatG, Urt. v. 27. Januar 2015 - 23 W (pat) 26/12 - Ill-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur)) ===== siehe auch ===== -> [[Ausscheidung]]