====== Antrag auf Widerruf oder Beschränkung ====== § 64 (2) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) erklärt die Anforderungen an den schriftlichen und begründeten Antrag auf Widerruf oder Beschränkung. **§ 64 (2) PatG** Der Antrag ist schriftlich einzureichen und zu begründen. ===== siehe auch ===== § 64 PatG -> [[Beschränkung des Patents auf Antrag des Patentinhabers]] \\ Regelt die Möglichkeit des Widerrufs oder der Beschränkung eines Patents auf Antrag des Patentinhabers.