====== Angabe der Vertreternummer oder der allgemeinen Vollmacht im Erteilungsantrag ====== **§ 4 (6) PatV** Ist ein Vertreter bestellt, so gelten hinsichtlich der Angaben zum Vertreter Absatz 2 Nummer 1 und die Absätze 3 und 4 Satz 2 entsprechend. Hat das Deutsche Patent- und Markenamt dem Vertreter eine Kennnummer oder die Nummer einer allgemeinen Vollmacht zugeteilt, so soll diese zusätzlich angegeben werden. ===== siehe auch ===== § 34 (3) Nr. 2 PatG -> [[Erteilungsantrag]] \\