====== Anforderungen an die Berufungsbegründung ====== § 112 des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) legt die Anforderungen an die Begründung einer Berufung gegen Entscheidungen des Patentgerichts fest. § 112 (1) PatG -> [[Pflicht zur Berufungsbegründung]] \\ Bestimmt, dass der Berufungskläger die Berufung begründen muss. § 112 (2) PatG -> [[Form und Frist der Berufungsbegründung]] \\ Regelt die Form und Frist für die Einreichung der Berufungsbegründung beim Bundesgerichtshof. § 112 (3) PatG -> [[Inhalt der Berufungsbegründung]] \\ Beschreibt die notwendigen Inhalte der Berufungsbegründung. § 112 (4) PatG -> [[Berufungsbegründung durch vorbereitenden Schriftsatz]] \\ Erklärt, dass auf die Berufungsbegründung die Bestimmungen über vorbereitende Schriftsätze anwendbar sind. ===== siehe auch ===== PatG, Abschnitt 6.2 -> [[Patentgesetz#2. Berufungsverfahren|Berufungsverfahren]] \\ Regelt das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und die Anforderungen an die Begründung, Form und Frist der Berufungsschrift.