====== Änderung der Patentschrift nach teilweisem Widerruf ====== **§ 61 (4) PatG** Wird das [[Patent]] [[Beschränkung des Patents im Einspruchsverfahren|beschränkt aufrechterhalten]], so ist die [[Patentschrift]] entsprechend zu ändern. Die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen. ===== siehe auch =====