====== Änderung der Patentschrift bei Beschränkung ====== § 61 (4) des [[Patentgesetz|Patentgesetzes]] (PatG) beschreibt die Anpassung und Veröffentlichung der Patentschrift, wenn das Patent beschränkt aufrechterhalten wird. **§ 61 (4) PatG** Wird das [[Patent]] beschränkt aufrechterhalten, so ist die [[Patentschrift]] entsprechend zu ändern. Die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen. ===== siehe auch ===== § 61 PatG -> [[Entscheidung über den Einspruch]] \\ Regelt die Entscheidungen der Patentabteilung über Einsprüche gegen ein erteiltes Patent.