====== Patent ====== Ein Patent ist ein [[gewerbliches Schutzrecht]], das dem [[Patentrecht:Erfinder]] das exklusive Recht [-> [[Patentrecht]]] einräumt, eine [[Patentrecht:Erfindung]] für einen bestimmten Zeitraum allein zu nutzen, herzustellen und zu verkaufen. In Deutschland können Erfinder beim [[Patentrecht:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] (DPMA) ein [[Patentrecht:Patent|nationales Patent]] anmelden, das nur für [[Grundrecht:Deutschland]] gilt. Auf europäischer Ebene gibt es das [[EP:Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] (EPA), bei dem ein [[EP:Europäisches Patent]] nach dem [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommen]] (EPÜ) erlangt werden kann. Dieses Patent wird nach Erteilung in den ausgewählten Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gültig. Im Rahmen des [[UPC:Patentrecht der Europäischen Union|Patentrecht der Europäischen Union]] gibt es zudem auch das [[UPC:Einheitspatentsystem]], das mit der Einführung des [[UPC:Einheitspatent|Einheitspatents]] und des [[UPC:Einheitliches Patentgericht|Einheitlichen Patentgerichts]] (UPC) einheitlichen Schutz in den EU-Staaten ermöglicht. ===== siehe auch ===== -> [[Gewerblicher Rechtsschutz]] \\ Umfasst den rechtlichen Schutz von geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Marken, Designs und Wettbewerbsrechten, um Innovationen und geschäftliche Interessen zu sichern.