====== Zurückweisung des Widerspruchs ====== **§ 43 (2) S. 2 MarkenG** Kann die Eintragung der Marke nicht gelöscht werden, so wird der Widerspruch zurückgewiesen. § 43 (2) S. 1 MarkenG -> [[Entscheidung über den Widerspruch]] ===== siehe auch =====