====== Wortmarken ====== **§ 3 (1) 1. Alt. MarkenG** Als [[Marke]] können alle Zeichen, insbesondere [[Wortmarken|Wörter]] einschließlich [[Personennamen]], [...] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu [[Herkunftsfunktion|unterscheiden]]. § 3 (1) MarkenG -> [[Markenfähigkeit]] § 3 (1) 1. Alt. 1. Unt.alt. MarkenG -> [[Personennamen]] § 7 MarkenV -> [[Wiedergabe der Wortmarke]] -> [[Wortfolgen]] \\ -> [[Unterscheidungskraft von Wortfolgen]] \\ -> [[Werbeslogans]] \\ -> [[Personennamen]] \\ -> [[Markenfähigkeit des Namens eines Bauwerks]] \\ -> [[Markenfähigkeit des Namens eines Klosters]] \\ Wörter sind nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 3 Abs. 1 MarkenG [-> [[Markenfähigkeit]]] als [[Marke]] schutzfähig. Davon sind Wörter des Grundwortschatzes der deutschen Sprache nicht ausgenommen. Sie sind ebenfalls generell geeignet, als [[Herkunftsfunktion|Hinweis auf die Herkunft]] von [[Waren oder Dienstleistungen]] aus einem Unternehmen zu dienen.((vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - I ZB 48/07, GRUR 2009, 669 Tz. 9 = WRP 2009, 815 - POST II)) Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Buchstaben, Wörtern oder Wortkombinationen in normaler Schriftart ohne spezifische grafische Elemente. * Worte (z.B. "Test"), Phantasieworte (z.B. "Google"), Werbewörter (z.B. "BRAVO"), Mehrwortzeichen (z.B. "Konzept Art") * Buchstaben und Zahlen * Buchstaben (z.B. "T", "ATM") * Kombination aus Buchstaben und Zahlen (z.B. "BR3") * Zahlen (z.B. "1" und "6" für Tabakwaren) * Zahlwörter oder Kombinationen aus Zahlen und Wörtern (z.B. "Uno Due") * [[Werbeslogans]] (z.B. //"Zeig der Welt Dein schönstes Lächeln"//) * [[Werbeschlagwörter]] (z.B. //"NOBLESSE"//) * Farbangaben als Wortmarken (z.B. "rot", "yellow", ...) * [[Personennamen]] ===== siehe auch ===== * [[Markenfähigkeit]] * [[:Deutsches Patent- und Markenamt]]