====== Wirkstoffbezeichnungen ====== Im Arzneimittelbereich verfügen Marken, die entsprechend der in diesem Be-reich verbreiteten und allgemein bekannten Markenbildungspraxis aus den An-fangssilben von Wirkstoffbezeichnungen mit weiteren nachfolgenden Wortele-menten zu einem Phantasiewort verbunden sind, grundsätzlich über durch-schnittliche Kennzeichnungskraft.((BPatG, Urt. v. 16. Januar 2014 - 25 W (pat) 72/12 - PANTOPREM / PANTOPAN)) Bei derart gebildeten Marken(-wörtern) ist aber davon auszugehen, dass auf-grund dieser Markenbildungs-Praxis im Zusammenhang mit der großen Bedeu-tung und auch allgegenwärtigen Präsenz der einschlägigen Wirkstoffbezeich-nungen nicht nur die Fachkreise der Ärzte und Apotheker, sondern auch die be-troffenen Verkehrskreise der Patienten bei der betrieblichen Zuordnung ent-sprechend gekennzeichneter Präparate ihre Aufmerksamkeit nicht schwer-punktmäßig auf den ansonsten üblicherweise bzw. erfahrungsgemäß stärker beachteten Markenanfang lenken, sondern in besonderer Weise auch die wei-teren Zeichenbestandteile beachten. Auch deutliche Abweichungen nur in der Schlusssilbe können dann im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stärker ins Gewicht fallen und den Ausschlag für die Verneinung der Verwechslungsgefahr geben.((BPatG, Urt. v. 16. Januar 2014 - 25 W (pat) 72/12 - PANTOPREM / PANTOPAN)) ===== siehe auch =====