====== Widerspruchsverfahren ====== Nach § 42 Abs. 1 MarkenG [-> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]] kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke gemäß § 41 Abs. 2 MarkenG von dem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erhoben werden. ===== siehe auch ===== § 42 MarkenG -> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]